Richtige Beleuchtung ist Grundvoraussetzung für gute Arbeitsleistung, Konzentration, geringe Fehlerquoten und sicheres Arbeiten. Das Beleuchtungsniveau wird maßgeblich von der Beleuchtungsstärke bestimmt. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte sind abhängig von Raumart bzw. Tätigkeit unterschiedliche Nennbeleuchtungsstärken erforderlich. Sie sind in der DIN 5035 Teil 2 "Beleuchtung mit künstlichem Licht" aufgelistet.
Für Arbeitsplätze und Verkehrswege an denen häufig auch ohne ausreichendes Tageslicht gearbeitet werden muss besteht aufgrund der Unübersichtlichkeit und bei unterschiedlichen Arbeitsabläufen zudem ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko.
Gefährdungen entstehen z.B. durch:
zu geringe Beleuchtung für die jeweilige Sehaufgabe,
Sehleistungseinschränkung infolge zu hoher Helligkeitsunterschiede, Blendung
schlechte Erkennbarkeit von Hindernissen und Gefahrenstellen z. B. auch bei Schlagschatten
Stolpergefahr an Treppen, Bodenöffnungen, Böschungen, Rampen, etc.
unterschiedliche Sehaufgaben an wechselnden Arbeitsplätzen und variablen Arbeitsflächen
Bestimmte Tätigkeiten wie z. B. Montagearbeiten oder Maschinenbedienung erfordern eine Einzelplatzbeleuchtung die sich an den mittleren Beleuchtungsstärken für vergleichbare Tätigkeiten in Innenräumen orientieren.
Um die erforderlichen Beleuchtungsstärken zu erreichen ist die Auswahl der Lampen bei der Lichtplanung von entscheidender Bedeutung. Lampen müssen u. a. so ausgewählt werden, dass Sicherheitsfarben im Arbeitsbereich erkennbar sind.
Das bedeutet, dass zur Erkennung von Sicherheitsfarben Lampen mit den Farbwiedergabestufen 1 bis 3 erforderlich sind. Natrium-Hochdrucklampen mit einer Farbwiedergabestufe 4 sind nur für die Allgemeinbeleuchtung bis 200 Lux geeignet.
Sicherheitsregeln für die künstliche Beleuchtung von Arbeitsplätzen
Die Berufsgenossenschaften regeln die für Arbeitsstätten vorgeschriebene Beleuchtung und Beleuchtungsstärken z.B. in ASR 7/3 "Künstliche Beleuchtung", BGR 131-1 (bisher ZH 1/190), BGR 131-2 und BGI523 (bisher ZH 1/28). In diesen Richtlinien und Regeln sind die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und die geforderten minimalen Beleuchtungsstärken vorgegeben.
Geforderte mittlere Beleuchtungsstärken für Arbeitsplatzbeleuchtung
grafische Industrie Umgebungslicht für Farbbeurteilung am Bildschirm in der grafischen Industrie ISO 3664, 4.5.4
< 32 lx (empfohlen)
< 64 lx (maximum)
Bildschirme, Helligkeit nach ISO 3664, 4.3.3 / 4.5.3 und Annex A Table A.1 Colour monitors
100 cd/m² D65 (entspricht 500 lx bei 1 m Abstand)
Montagearbeiten
Grob
Mittelfein
Fein
200 lx
300 lx
500 lx
Oberflächenbearbeitung / anstreichen
500 lx
Holzbearbeitung
500 lx
Vergleich von Drucken nach ISO 3664
500 lx
Dia Betrachtung oder Projektion nach ISO 3664
1270 cd/m²
kritischer Vergleich von Drucken nach ISO 3664
2000 lx
Leuchten sind so anzuordnen, dass die Grundfläche ausreichend und gleichmäßig beleuchtet wird und keine Schlagschatten entstehen. Das bedeutet: